ALLGEMEINE BEDINGUNGEN MOBILITÄTSSTATION

(Stand Juli 2023)

A. Basisvertrag

1. Geltungsbereich und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle geschäftlichen
Beziehungen zur Anmietung von Sharing-Fahrzeugen aus dem Fahrzeugpool der Mobilitätssta-
tion zwischen dem jeweiligen vertragsschließenden Nutzer der Fahrzeuge (nachfolgend „KUN-
DE“) und der Green Moves GmbH & Co. KG (nachfolgend „GREEN MOVES“). Abweichende
Geschäftsbedingungen eines KUNDEN haben keine Gültigkeit. Diese AGB gelten sowohl für
den Basisvertrag als auch für den Einzelvertragsabschluss zur Kurzzeitmiete der Fahrzeuge. Die
AGB sind jederzeit auf der Internetseite https://www.green-moves.de abrufbar.

1.2 Änderung der AGB

Die AGB beruhen auf den derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. BGB,
höchstrichterliche Gerichtsentscheidungen). GREEN MOVES ist berechtigt, die AGB zu ändern,
wenn Regelungen nach Vertragsschluss aufgrund einer Änderung der gesetzlichen oder sonsti-
gen Rahmenbedingungen unwirksam werden bzw. ihre Unwirksamkeit festgestellt wird, dies zu
einer Lücke im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges gestört ist. Dies
gilt nicht für die Änderung der Preise sowie der beiderseitigen Leistungspflichten. GREEN
MOVES wird dem KUNDEN Änderungen der AGB rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten
in Textform mitteilen. Die Anpassung wird wirksam, wenn der KUNDE zustimmt. Die Zustim-
mung des KUNDEN gilt dabei als erteilt, wenn der KUNDE nicht bis zum Zeitpunkt von deren
geplanten Inkrafttreten widerspricht. Auf die Rechte und Folgen wird der KUNDE in der Mittei-
lung gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs ist GREEN MOVES zur Kündigung
berechtigt.

1.3 Änderung der Preise


GREEN MOVES ist berechtigt, die Preise zu ändern. Dabei wird GREEN MOVES den KUNDEN
rechtzeitig über Anlass, Höhe und Umfang der Preiserhöhung informieren. Dem KUNDEN steht
bis zum Wirksamwerden der Preisänderung das Recht zur außerordentlichen Kündigung des
Basisvertrages zu. Hierauf wird er in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Die
Preisanpassung tritt für ihn im Falle einer solchen Kündigung dann bis zur Vertragsbeendigung
nicht in Kraft. Aktuelle Informationen über die geltenden Preise sind in unserer Preisübersicht
unter https://www.green-moves.de erhältlich.

2. Verwendung Dritter, Rechtsnachfolge

GREEN MOVES darf sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen. Tritt anstelle der Green
Moves GmbH & Co. KG ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Vertragsverhältnis mit
dem KUNDEN ergebenden Rechte und Pflichten ein, so wird der KUNDE hierüber unverzüglich
informiert. Der KUNDE ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksam-
werdens des Eintritts des Dritten zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, sofern ein
nach §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
vollständig übernimmt.

3. Angebotsumfang, Nutzungsberechtigung und Preisberechnung

3.1 Vertragsgrundlage

Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen dem KUNDEN und der GREEN MOVES ist der
Basisvertrag, der mit den AGB zusammen den Rahmenvertrag bildet und darauf aufbauend die
Einzelverträge. Für den Abschluss des Basisvertrages ist das Ausfüllen des Online-Anmeldefor-
mulars auf der Internetplattform erforderlich. Hinzu kommt die Legitimierung des Kunden und
sofern sich der Kunde für die Nutzung eines Rollers oder E-Auto angemeldet hat, die Verifizie-
rung der Fahrerlaubnis. Die Einzelverträge werden für jeden Mietvorgang einzeln über die App
abgeschlossen.


3.2 Angebotsumfang

GREEN MOVES vermietet seinen KUNDEN (Ziffer 3.3) Sharing-Fahrzeuge aus dem Fahrzeug-
pool, soweit diese zum gewünschten Zeitpunkt der Anmietung verfügbar sind.
Die Fahrzeuge werden am vorgesehenen Standort vorgehalten. Eine aktuelle Übersicht aller
Fahrzeuge aus dem Fahrzeugpool ist im Internet unter https://www.green-moves.de/mobilita-
etsstation-gogrevestrasse.


3.3 Berechtigte KUNDEN (im Folgenden „KUNDEN“)

Berechtigte KUNDEN sind natürliche Personen, die einen gültigen Basisvertrag mit GREEN
MOVES abgeschlossen haben und nach den folgenden Kriterien nutzungsberechtigt sind:

  • – das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Berechtigtenkreis gehören,
  • – die ordnungsgemäß registriert, legitimiert und verifiziert sind (Ziffer 3.5) und
  • – sofern ein Roller oder ein Auto genutzt wird, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind

3.4 Fahrerlaubnis

Für die Nutzung von Rollern und E-Autos benötigt der KUNDE eine Fahrerlaubnis, die von der
Bundesrepublik Deutschland bzw. von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
der Schweiz, Lichtenstein, Norwegen oder Island erteilt worden ist, oder als internationaler
Führerschein in Verbindung mit dem jeweiligen nationalen Führerschein akzeptiert worden ist,
sofern diese in der Bundesrepublik Deutschland zum Führen eines PKW bzw. Rollers berechtigt.

3.4.1 Kontrolle

Vor der erstmaligen Anmietung eines Fahrzeuges und später in regelmäßigen Abständen, in
der Regel von sechs Monaten, ist GREEN MOVES berechtigt, eine Fahrerlaubniskontrolle
durchführen. Der KUNDE muss bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis mitführen. Die Fahr-
berechtigung ist zudem an die Einhaltung aller im Führerschein enthaltenen Bedingungen ge-
bunden. GREEN MOVES ist berechtigt, die Fahrerlaubnis jederzeit zu kontrollieren.

3.4.2 Verlust der Fahrerlaubnis

Der KUNDE ist verpflichtet, die Fahrerlaubnis einschränkende Umstände unverzüglich gegen-
über GREEN MOVES anzuzeigen. Solche Umstände können etwa die Entziehung, Einschrän-
kung, ein gerichtliches oder behördliches Fahrverbot, die vorübergehende Sicherstellung oder
Beschlagnahme des Führerscheins sein. Solche Umstände führen dazu, dass die Berechtigung
zum Führen eines Fahrzeuges ruht oder endet. In diesen Fällen kann keine Anmietung eines
Fahrzeuges erfolgen. Widrigenfalls haftet der KUNDE für den GREEN MOVES aus der Verlet-
zung dieser Obliegenheit entstehenden Schaden.

3.5 Registrierung, Legitimierung und Verifizierung

Der KUNDE hat sich mit der jeweiligen App zu registrieren und im Anschluss daran zunächst zu
legitimieren. Zur Anmietung von Kraftfahrzeugen ist es erforderlich, dass der KUNDE seinen
Führerschein bei der zuständigen Stelle verifiziert. Der KUNDE versichert bei der Registrierung,
dass die gemachten Angaben wahr und vollständig sind.

3.6 Technische Voraussetzungen

3.6.1 Apps

Die Einzelanmietungen der Fahrzeuge erfolgt mit Hilfe von Apps. GREEN MOVES stellt den
KUNDEN eine oder mehrere Smartphone-App(s) (nachfolgend „App“) für die Betriebssysteme
Android und iOS zur Verfügung. GREEN MOVES behält sich vor, in Zukunft ergänzende oder
alternative Zugangsmedien einzuführen.

3.6.2 Zugangsdaten

Der KUNDE erhält von GREEN MOVES nach Abschluss des Basisvertrages sein persönliches
Login, mit dem er sich in der App anmelden kann. Über die App erfolgen Anmietung und Rück-
gabe eines Fahrzeuges. Zusätzlich kann die aktuelle Verfügbarkeit der Fahrzeuge in der App
eingesehen werden. Der KUNDE hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten vor un-
befugtem Zugang durch Dritte geschützt sind. GREEN MOVES wird den KUNDEN zu keinem
Zeitpunkt nach seinem persönlichen Passwort fragen.

3.6.3 Verlust der Zugangsdaten

Bei Verlust seiner Zugangsdaten ist der KUNDE verpflichtet, GREEN MOVES unverzüglich über
den Verlust in Kenntnis zu setzen, damit GREEN MOVES eine missbräuchliche Verwendung
unterbinden kann. Als Verlust gilt bereits, wenn der KUNDE nur vermutet, dass Dritte unbe-
rechtigt in den Besitz seiner Zugangsdaten gekommen sind. Der KUNDE haftet für alle Schä-
den, die bis zum Eingang der Verlustmitteilung bei GREEN MOVES durch die Nutzung der an
ihn ausgegebenen Zugangsdaten entstehen.

3.6.4 Sperrung des Zugangs

Bei begründetem Anlass, insbesondere in den Fällen einer missbräuchlichen Verwendung der
Zugangsdaten oder der unsachgemäßen Nutzung der Fahrzeuge, behält sich GREEN MOVES
das Recht vor, die Zugangsdaten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und den KUNDEN
von der weiteren Nutzung des Angebotes auszuschließen. Diese Möglichkeit besteht insbeson-
dere, wenn trotz mehrfacher Abmahnung Forderungen offenstehen, der KUNDE nicht ausrei-
chend bei der Klärung von Schadensfällen mithilft oder gegen wesentliche Vertragspflichten
verstoßen wird.

4. Abrechnung und Zahlung

4.1 Berechnung

Die Berechnung des zu zahlenden Entgelts erfolgt nach jeder einzelnen Fahrt, die abgeschlos-
sen wurde, indem der KUNDE das Fahrzeug ordnungsgemäß zurückgegeben hat. Grundlage
für die Berechnung des zu zahlenden Entgeltes sind die Art des gewählten Fahrzeugs, der
Mietzeitraum sowie die Laufleistung. Bei Rückgabe des Fahrzeuges vor Ablauf des vereinbarten
Mietzeitraums wird nur der tatsächlich genutzte Zeitraum sowie die tatsächlich zurückgelegte
Laufleistung zugrunde gelegt. Für die Berechnung des Entgelts gelten die in unserem Preisver-
zeichnis festgelegten Preise sowie sonstige Gebühren einschließlich etwaiger Schadenspau-
schalen.

4.2 Abrechnung

Über die App erhält der KUNDE eine Übersicht über die von ihm getätigten Nutzungsvorgän-
ge, in der Datum und Dauer der Anmietung aufgeführt sind.

4.3 Zahlung

Der KUNDE kann zwischen den in der App angezeigten Zahlungsmitteln wählen, insbesondere
eine Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegen oder der GREEN MOVES ein SEPA-Lastschrift-
mandat erteilen. Hierbei erklärt sich der KUNDE damit einverstanden, dass zur Erleichterung
des Zahlungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fäl-
ligen Zahlung (Vorabinformation) auf zwei Tage vor Belastung verkürzt wird. Im Falle eines
Zahlungsverzugs behält sich GREEN MOVES das Recht vor, die an den KUNDEN ausgegebe-
nen Zugangsdaten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Der Kunde hat sicherzustellen,
dass im Nutzerkonto richtige und vollständige Bankdaten hinterlegt sind.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

5.1 Basisvertrag

Der Basisvertrag kommt mit Erhalt der Bestätigungs-E-Mail von GREEN MOVES an den KUNDEN zustande. Der Basisvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, er hat keine Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und ist zu richten an Green Moves GmbH, Parsevalstraße 11, 40468 Düsseldorf oder info@green-moves.de. Mit Ende des Basisvertrags sperrt GREEN MOVES die Zugangsdaten des KUNDEN.

Dieser Basisvertrag endet automatisch, wenn der KUNDE seine Nutzungsberechtigung gemäß
Ziffer 3.3 verliert.

5.2 Einzelmietvertrag

Einzelmietverträge kommen mit Abholung eines Fahrzeuges durch den KUNDEN zustande.
Eine gesonderte Zustimmung der GREEN MOVES ist für den Abschluss von Einzelmietverträ-
gen nicht erforderlich. Ein Einzelmietvertrag endet mit der durch die App bestätigten vertrags-
gemäßen Rückgabe des Fahrzeugs durch den KUNDEN.

5.3 Preise

Der KUNDE verpflichtet sich zur Zahlung der Preise für den bei Mietbeginn bzw. (Vorab-) Reser-
vierung (sofern eine solche erfolgt) geltenden Tarif. Alle Tarife werden entweder in der App
angezeigt oder sind dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis zu entnehmen.

6. Kundendaten, Datenschutz

6.1 Kundendaten

Der KUNDE ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten sowie Änderungen seiner
Bankverbindung in der App unverzüglich vorzunehmen.

6.2 Datenschutz

GREEN MOVES wird die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten erheben,
übermitteln oder zugänglich gemachte Daten unter Beachtung der gesetzlichen und daten-
schutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandeln. Ausführliche Informationen zum The-
ma Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen auf https://www.green-
moves.de/datenschutz.

7. Haftung

7.1 Haftung gegenüber Dritten

Die Nutzung der Fahrzeuge erfolgt auf eigenes Risiko des KUNDEN und er haftet gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen. Haftpflichtschäden außerhalb der Kfz-Haftpflicht hat der KUNDE
eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers der Fahrzeuge
gegenüber dem KUNDEN bleiben hiervon unberührt.

7.2 Haftung gegenüber GREEN MOVES

Der KUNDE haftet für jeden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Schaden. Dazu
gehört insbesondere die Verursachung eines Diebstahls des Fahrzeuges. Verursacht der KUN-
DE leicht fahrlässig einen Schaden am Fahrzeug oder wird das Fahrzeug aufgrund von Fahrläs-
sigkeit des KUNDEN gestohlen, haftet der KUNDE bis zu einem Höchstbetrag gemäß aktuel-
lem Preisverzeichnis. Der KUNDE haftet für jeglichen Schaden, der der GREEN MOVES aus
einer Zuwiderhandlung gegen Regelungen aus diesen AGB entsteht. Die hieraus entstehenden
Kosten sind im Preisverzeichnis geregelt. Sofern durch die Begehung von Ordnungswidrigkei-
ten und Gesetzesverstößen und sonstiger Vorschriften durch den KUNDEN Kosten (z.B. Ge-
bühren, Bußgelder, Abschleppkosten) anfallen, sind diese vom Kunden zu tragen. Der KUNDE
ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

7.3 Mitteilung von vorliegenden Schadensmeldungen

GREEN MOVES wird den KUNDEN unverzüglich über eine vorliegende Schadensmeldung in-
formieren und ihm Gelegenheit geben, sich zu diesem Sachverhalt zu äußern.

7.4 Haftung von GREEN MOVES

GREEN MOVES haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet
GREEN MOVES nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Diese Haftung ist
jedoch begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Ver-
tragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchfüh-
rung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen
darf. Insbesondere haftet GREEN MOVES nicht für Schäden, die dem KUNDEN durch jede
Form der Nichtverfügbarkeit der Fahrzeuge entstehen.

B. Einzelmietverträge


Auf der Grundlage des o.g. Basisvertrages in Verbindung mit diesen AGB schließt der
KUNDE mit dem Öffnen des jeweiligen Fahrzeuges für jede einzelne Nutzung einen Einzelmiet-
vertrag ab, auf den das aktuell gültige Preisverzeichnis Anwendung findet.

1. Anmietung, Rückgabe und Preisberechnung

Der für die Preisberechnung maßgebliche Nutzungszeitraum beginnt mit dem Öffnen des Fahr-
zeuges durch die App zur unmittelbar anschließenden Nutzung und endet mit der vertragsge-
mäßen Rückgabe des Fahrzeuges. Wird das Fahrzeug während der Nutzungszeit geparkt, läuft
der Anmietungsvorgang regulär kostenpflichtig weiter. Maßgeblich für die Bestimmung des
Start- und Endzeitpunktes sind die von der App an GREEN MOVES übermittelten Daten.

1.1 Anmietung

Zur Anmietung muss sich der KUNDE mit seinen Zugangsdaten in der App anmelden. Nach der
Anmeldung werden in der App aktuell zur Anmietung verfügbare Fahrzeuge angezeigt. Der
KUNDE hat die Möglichkeit, ein verfügbares Fahrzeug für einen Zeitraum zu reservieren. Ab
diesem Zeitpunkt können andere Nutzer dieses Fahrzeug nicht anmieten. Der KUNDE öffnet
das Fahrzeug mit der App. Während der Anmietung kann der KUNDE das Fahrzeug parken. Per
App oder Schlüssel kann das Fahrzeug in der Folge erneut geöffnet werden.

1.2 Rückgabe

Zur Rückgabe des Fahrzeuges ist der KUNDE verpflichtet, den Nutzungsvorgang ordnungsge-
mäß zu beenden, das Fahrzeug an die Ladevorrichtung anzuschließen und persönliche Gegen-
stände aus dem Fahrzeug zu entfernen. Hierfür muss das Fahrzeug zum Standort zurückge-
bracht und ordnungsgemäß an den vorgesehenen Stellplatz abgestellt werden. Nur an der dem
Fahrzeug zugewiesenen, ursprünglichen Station erlaubt die App eine Rückgabe. Der Nutzungs-
vorgang ist erst beendet, wenn der KUNDE eine entsprechende Mitteilung in seiner App erhal-
ten hat. Außerhalb des definierten Rückgabegebietes ist grundsätzlich keine Rückgabe mög-
lich. Im Fall von Defekten oder Unfällen läuft die Anmietung zunächst weiter. Sie wird erst
beendet, wenn GREEN MOVES oder ein von ihr beauftragter Dritter den tatsächlichen Standort
und die ordnungsgemäße Sicherung des Fahrzeuges vor Ort bestätigt haben. Für die Berech-
nung der Nutzungsdauer ist in diesem Fall nur der Zeitpunkt von Relevanz, zu welchem der
KUNDE der GREEN MOVES telefonisch einen Defekt oder einen Unfall mitgeteilt und das
Fahrzeug sicher verschlossen abgestellt hat.

2. Allgemeine Nutzungsvorschriften

2.1 Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge

GREEN MOVES hält die zur Anmietung angebotenen Fahrzeuges in verkehrstüchtigem Zu-
stand. Weiterhin werden die Akkus der Fahrzeuge regelmäßig überprüft und aufgeladen. Be-
dingt durch die Nutzung im Vermietungsbetrieb übernimmt GREEN MOVES keine Gewähr
dafür, dass der Akku des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Übernahme voll aufgeladen ist. Unge-
achtet der Überprüfung durch GREEN MOVES ist der KUNDE verpflichtet, sich vor Fahrtbeginn
mit der Funktionsweise des Fahrzeuges vertraut zu machen und die wichtigsten Komponenten,
wie Bremssystem, Beleuchtung, Lenkung, Rahmen sowie den Reifenluftdruck auf Verkehrssi-
cherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Bei Eintritt der Dämmerung oder bei Nacht-
fahrten muss der KUNDE zudem einen Lichttest machen. Liegt bei Beginn der Nutzung ein
technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder
wird er während der Nutzung offenbar, hat der KUNDE die weitere Nutzung des Fahrzeuges
sofort zu unterlassen. Er ist gemäß Ziffer 2.4 zur Mitteilung an GREEN MOVES verpflichtet.

2.2 Nutzungsvorschriften

Das Fahrzeug ist sorgsam und schonend/pfleglich zu behandeln und grundsätzlich gegen Dieb-
stahl zu schützen, d.h. es ist ordnungsgemäß zu schließen. Müll muss am Ende einer Fahrt ent-
fernt werden. Der KUNDE hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen
Kunden auf eine umweltschonende und energiesparende Fahrweise zu achten. Die Fahrzeuge
verursachen keine oder geringe Betriebs- und Antriebsgeräusche. Es ist daher für andere Ver-
kehrsteilnehmer unter Umständen nicht wahrnehmbar, weshalb eine erhöhte Aufmerksamkeit
beim Fahren erforderlich ist. Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich verboten.
a) Der KUNDE ist verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die für das
jeweilige Fahrzeug geltenden Nutzungsvorschriften zu beachten. Diese Nutzungsvorschriften
für die Fahrzeuge sind auf der Homepage https://www.green-moves.de/mobilitaetsstation-
gogrevestrasse hinterlegt.
b) Die Vorgaben zur maximalen Zuladung sowie der Sicherung/Befestigung für das Fahrzeug
sind zu beachten.
c) Den Ladezustand der Akkus kann der KUNDE bei Rollern und E-Autos vor Fahrtantritt in der
App ersehen. Der KUNDE ist verpflichtet, bei der Rückgabe des Fahrzeuges den Ladevorgang
zu starten.
d) Leuchtet zu Fahrtbeginn oder auch während der Nutzung eine Warn- oder Kontrollleuchte
am Fahrzeug auf, so hat der KUNDE unverzüglich anzuhalten und GREEN MOVES zu kontaktie-
ren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann.
e) Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Unfälle, Diebstähle, Feuer oder sonstigen Schäden,
an denen ein von ihm geführtes Fahrzeug beteiligt war, unverzüglich polizeilich aufgenommen
werden und die weitere Unfallabwicklung mit GREEN MOVES abzustimmen und deren Instruk-
tionen Folge zu leisten. Die Einsatzkräfte sind darauf hinzuweisen, dass ein Elektrofahrzeug am
Unfall beteiligt ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet
oder der Schaden geringfügig ist oder nicht. Der KUNDE darf sich erst vom Unfallort entfernen,
nachdem die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und das weitere Vorgehen abgestimmt
bzw. geklärt ist. Der KUNDE ist verpflichtet, innerhalb einer Woche eine ausführliche, schriftli-
che Schadensmeldung zu erstatten und auch im Nachgang für weitere Fragen zur Verfügung zu
stehen, um die Unfallabwicklung zu ermöglichen. Die Auswahl des Abschleppdienstes sowie
der Reparaturwerkstatt trifft GREEN MOVES.

2.2.1 Nutzungsbeschränkungen

Die Fahrzeuge dürfen insbesondere nicht benutzt werden: a) von Personen, die das 18. Lebens-
jahr noch nicht vollendet haben, b) von Personen, die nicht im Besitz eines Führerscheins für das
jeweils genutzte Fahrzeug sind, c) von Personen, die unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten
beziehungsweise Drogen stehen; es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰, d) für die Beför-
derung von Personen, die nicht die dafür vorgesehenen Sitzplätze und Sicherheitsgurte nutzen,
e) wenn die für die Beförderung von Personen oder Gegenständen geltenden Voraussetzungen
nicht eingehalten werden können f) für den Transport leicht entzündlicher, explosiver, giftiger
oder gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen g) für eine
gewerbliche Weitervermietung, h) für die Teilnahme an Geländefahrten, Straßenrennen oder
Test-Veranstaltungen, sofern GREEN MOVES hierzu nicht schriftlich die Zustimmung erteilt, i)
durch freihändiges Fahren, j) zur Weitervermietung, k) Witterungsbedingungen, die die sichere
Nutzung beeinträchtigen können, wie starker Wind, stürmisches Wetter, Glatteis oder Hoch-
wasser, l) für jede andere Art von unsachgemäßer Nutzung. Es ist untersagt, Eingriffe oder
Umbauten am Fahrzeug durchzuführen oder durchführen zu lassen.

2.2.2 Parken

Der KUNDE verpflichtet sich, bei jedem Abstellen und Parken eines Fahrzeuges dazu, die Re-
geln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten und darauf zu achten, dass durch das
Fahrzeug • die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, • andere Verkehrsteilnehmer nicht
behindert werden und • Dritte oder das Eigentum Dritter nicht geschädigt werden kann. Dies
gilt auch dann, wenn der KUNDE das Fahrzeug nur vorübergehend parkt.
Das Fahrzeug darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden: a) an Verkehrsampeln,
Parkscheinautomaten, Straßenschildern, Briefkästen und Paketstationen, b) vor, an und auf Ret-
tungswegen und Feuerwehrzufahrtszonen, c) auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangs-
breite von 2 m unterschritten wird, d) an Steigungen bzw. auf ungeeignetem Untergrund, e) an
und vor Schaufenstern beziehungsweise stationärer Werbung eines Dritten, f) im unmittelbaren
Eingangsbereich von Gebäuden, Einfahrten, vor Türen und Toren, g) an Bäumen, Hecken, und
auf Grünflächen, h) an Bushaltestellen und Bahnsteigen i) in Gebäuden, Innenhöfen und (Tief-)
garagen.

2.2.3 Zuwiderhandlung

Bei Zuwiderhandlungen kann GREEN MOVES Gebühren erheben, deren Höhe in den Nut-
zungsbedingungen der App hinterlegt sind. Darüber hinaus stellt GREEN MOVES dem KUN-
DEN die gegebenenfalls anfallenden Abschleppkosten oder behördlichen Gebühren in Rech-
nung. Dem KUNDEN ist es untersagt, das Fahrzeug vorübergehend oder dauerhaft in
Gebäuden, Hinterhöfen oder anderen, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Orten abzustellen.
Außerdem behält sich GREEN MOVES vor bei Zuwiderhandlungen die Einzelmietverträge oder
den Rahmenmietvertrag zu kündigen oder zurückzutreten. GREEN MOVES behält sich das
Recht vor, die Kosten für den Einsatz eines Technikers gemäß dem Preisverzeichnis in Rechnung
zu stellen, wenn der Schaden durch unsachgemäße Nutzung des Fahrzeuges entstanden ist.

2.4 Mitteilungspflicht

2.4.1 Schäden bzw. Mängel

Liegt zu Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchti-
gen könnte, vor oder wird er während der Nutzung erkennbar, hat der KUNDE dies unverzüg-
lich mitzuteilen und die Nutzung des Fahrzeuges sofort einzustellen. Auch kleinere Mängel wie
z.B. Reifenschäden, Lackschäden, Schäden an der Lenkung, am Licht und der Gangschaltung
oder Verschmutzungen unterliegen der Mitteilungspflicht. Im Schadensfall und bei einem Un-
fall, an dem außer dem KUNDEN fremdes Eigentum oder andere Personen beteiligt sind, ist
der KUNDE verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch GREEN MOVES zu verständi-
gen. Er hat gegenüber den Einsatzkräften darauf hinzuweisen, dass ein Elektrofahrzeug am
Unfall beteiligt ist. Widrigenfalls haftet der KUNDE für den GREEN MOVES aus der Verletzung
dieser Obliegenheit entstehenden Schaden. Gleiches gilt, wenn ein Fahrzeug während der An-
mietung gestohlen oder mutwillig beschädigt (Vandalismus) wird.

2.4.2 Kontaktaufnahme bei Störungen

GREEN MOVES ist berechtigt, bei Störungen des Nutzungsablaufes den KUNDEN auf der in
den persönlichen Daten hinterlegten Mobil-Nummer anzurufen. Dies gilt insbesondere in Fäl-
len, in denen vermutet wird, dass ein Mangel am Fahrzeug vorliegt, der die Verkehrstüchtigkeit
einschränkt oder in denen der Missbrauch der Zugangsdaten des KUNDEN vermutet wird.

3. Überlassung an Dritte

Der KUNDE darf im Rahmen eines Mietvorganges nur dann einer anderen Person gestatten,
das Fahrzeug zu führen, wenn diese ebenfalls registrierter KUNDE im selben Nutzerkreis ist und
alle erforderlichen Nutzungsbedingungen erfüllt. Der KUNDE hat gegenüber GREEN MOVES
ein dem Zweitfahrer bei Gebrauch des Fahrzeuges zur Last fallendes Verschulden zu vertreten.
Abgesehen davon ist es allen KUNDEN untersagt, anderen Personen die Fahrzeuge zu überlas-
sen. Insbesondere ist die Weitergabe der Kundenlogin-Daten an andere Personen nicht gestat-
tet.

C. Fahrzeugspezifische Regelungen

Versicherung

Für alle Pkws und Roller besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus besteht eine
Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden, die einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteili-
gung entspricht. Die maximale Selbstbeteiligung im Schadensfall ist dem aktuellen Preisver-
zeichnis zu entnehmen. Fahrten ins Ausland zu unternehmen, ist verboten, es sei denn, es wur-
de vorab die schriftliche Zustimmung des GREEN MOVES eingeholt und der Versicherungsschutz
entsprechend angepasst.

2 Roller

2.1 Spezifische Benutzungsregeln

a) Die Roller sind mit zwei Helmen im Topcase ausgestattet. Bei der Rückgabe müssen diese
ordnungsgemäß im Topcase verstaut werden. Passen Helme nicht, ist der KUNDE verpflich-
tet, sich einen passenden Helm zu besorgen.
b) Die Beförderung von Kindern unter 12 Jahren oder kleiner als 150 cm ist untersagt.

3 Elektroautos

3.1 Spezifische Nutzungsbestimmungen

Es darf nur die gemäß Fahrzeugzulassung erlaubte Anzahl von Fahrzeuginsassen befördert
werden. Alle Informationen zum gewählten Fahrzeug sind in der App hinterlegt.

Kinder oder Kleinkinder dürfen nur unter Verwendung einer erforderlichen Kindersitzvorrich-
tung befördert werden. Der KUNDE hat sämtliche Herstellerhinweise zum Thema Montage
von Babyschalen und Kindersitzen zu befolgen. Der Beifahrerairbag darf nicht deaktivieren
werden, es sei denn, dies ist erforderlich, um Kinder oder Kleinkinder unter Verwendung einer
erforderlichen Sitzerhöhung/Kindersitzvorrichtung zu befördern und/oder die Einhaltung der
Herstellerhinweise zum Thema Montage von Babyschalen zu gewährleisten. Wenn der Beifah-
rerairbag deaktiviert wurde, muss der Kunde den Beifahrerairbag vor Beendigung der Miete
wieder aktivieren.

Im Fahrzeug ist das Rauchen nicht gestattet.

Tiere dürfen ausschließlich in einem geschlossenen Käfig transportiert werden. Der Innenraum
ist danach zu reinigen.

Fahrten ins Ausland zu unternehmen, ist verboten, es sei denn, es wurde vorab die schriftliche
Zustimmung des GREEN MOVES eingeholt und der Versicherungsschutz entsprechend ange-
passt.


3.2 Rückgabe

Sofern vorhanden sind Schlüssel, Ladekarte und ggf. Parkkarte sowie Karte zum Öffnen von
Schranken des Betriebsgeländes in die dafür vorgesehene Halterung zurückzugeben.

Der KUNDE hat sich zu vergewissern, dass die Feststellbremse betätigt wurde, alle Fenster
und Türen vollständig geschlossen und alle Lichter ausgeschaltet wurden;

Der KUNDE ist verpflichtet, das Fahrzeug auf einer dafür gekennzeichneten Fläche an einer
Ladestation zu parken und den Ladevorgang in Gang zu setzen. Erst dann darf er die Beendi-
gung des Mietvorgangs einleiten.

Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Rückgabe des Fahrzeuges vollständig
abgeschlossen ist, bevor er das Fahrzeug zurücklässt. Verlässt der Kunde das GREEN MOVES
Fahrzeug, obwohl der Mietvorgang nicht beendet ist, so läuft die Miete zu Lasten des KUNDEN weiter.
Kann der Mietvorgang nicht beendet werden, ist der KUNDE in der Pflicht, dies umgehend der
GREEN MOVES mitzuteilen und am Fahrzeug zu verbleiben, bis die weitere Vorgehensweise
mit GREEN MOVES abgestimmt wurde. Zusätzlich entstehende Mietkosten werden nach der
Prüfung durch GREEN MOVES rückerstattet, wenn kein Kundenverschulden vorliegt. Kann der
KUNDE die GREEN MOVES nicht erreichen, so muss der KUNDE das Fahrzeug ordnungsge-
mäß abschließen, bevor er sich vom Fahrzeug entfernt. Im Falle eines Unfalls, durch den das
Fahrzeug nicht mehr fortbewegt werden kann, endet die Miete spätestens mit der Übergabe
des Fahrzeugs an das Abschleppunternehmen.

D. Schlussbestimmungen


Diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksa-
men oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt