Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Green-Moves Abo-Rad

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Fahrzeugen und Zubehör

Allgemeine Bedingungen für die Mobilitätsstation Gogrevestraße Düsseldorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Green-Moves Abo-Rad

(Stand ab 14. November 2025)

1. Geltungsbereich und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Geltungsbereich

1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle geschäftlichen Beziehungen zur Anmietung von elektrisch unterstützten Fahrzeugen, insbesondere E-Bikes, Pedelecs und E-Roller, (nachfolgend „ABORAD“) zur exklusiven Nutzung zwischen dem jeweiligen vertragsschließenden Nutzer des ABORADs (nachfolgend „KUNDE“) und der Green Moves GmbH & Co. KG (nachfolgend „GREEN MOVES“). Das Angebot zur Anmietung von ABORÄDERN, für das diese AGB gelten, richtet sich an Privat- und Geschäftskunden.
1.1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen eines KUNDEN haben keine Gültigkeit.


1.2 Änderung der AGB
1.2.1 Die AGB beruhen auf den derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. BGB, höchstrichterliche Gerichtsentscheidungen). GREEN MOVES ist berechtigt, die AGB zu ändern, wenn Regelungen nach Vertragsschluss aufgrund einer Änderung der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen unwirksam werden bzw. ihre Unwirksamkeit festgestellt wird, dies zu einer Lücke im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges gestört ist.
1.2.2 GREEN MOVES wird dem KUNDEN Änderungen der AGB rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilen. Die Anpassung wird wirksam, wenn der KUNDE zu- stimmt. Die Zustimmung des KUNDEN gilt dabei als erteilt, wenn der KUNDE nicht bis zum Zeitpunkt von deren geplanten Inkrafttreten widerspricht. Auf die Rechte und Folgen wird der KUNDE in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs ist GREEN MOVES zur Kündigung berechtigt.

  1. 1.3 Änderung der Preise
    GREEN MOVES ist im Falle der Kostensteigerung berechtigt und im Falle der Kostensenkung verpflichtet, sämtliche sich hieraus ergebenden Be- oder Entlastungen nach vorheriger Saldierung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB an den KUNDEN weiterzugeben. Dies gilt nicht für die jeweilige Erstvertragslaufzeit vereinbarten Tarife für ein ABORAD. Im Falle einer Preisänderung wird GREEN MOVES den KUNDEN rechtzeitig über Anlass, Höhe und Umfang der Preisänderung informieren. Dem KUNDEN steht bis zum Wirksamwerden der Preisänderung das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Aktuelle Informationen über die geltenden Preise sind in unserem Preisverzeichnis unter www.green-moves.de erhältlich.


2. Verwendung Dritter, Rechtsnachfolge

  1. GREEN MOVES darf sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen.
  2. GREEN MOVES ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Hierüber wird der KUNDE informiert. Der KUNDE ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Eintritts des Dritten zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, sofern ein nach §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag vollständig übernimmt.


    3. Angebotsumfang, Nutzungsberechtigung und Preisberechnung

  3. 3.1 Angebotsumfang

    GREEN MOVES vermietet dem KUNDEN ein „ABORAD“ für den gewünschten Zeitraum zur Nutzung. Indem der KUNDE den Bestellvorgang über die Online-Registrierungsstrecke auf www.green-moves.de abschließt, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Abonnements ab. Erhält der KUNDE daraufhin eine Bestätigung seiner Bestellung (Vertragsbestätigung), stellt diese Bestätigung die Annahme durch GREEN MOVES dar und ein Mietvertrag kommt zustande.

  4. 3.2 Fahrzeugwahl
    Der KUNDE kann zwischen den verschiedenen Zweiradkategorien mit unterschiedlichem Zu- behör wählen, er hat aber innerhalb der gewählten Fahrzeugkategorie keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug.

  5. 3.3 Übergabe/Lieferung und Einweisung
    3.3.1 Die Übergabe findet als „Selbstabholung“ oder „Lieferung durch GREEN MOVES Mitarbeiter“ statt. Im Falle der Selbstabholung bleibt der vereinbarte Übergabeort (z.B. GREEN MOVES Standort) als Wartungs-/Serviceort für die Vertragslaufzeit verbindlich.
  6. 3.3.2 Nach Vertragsschluss wird ein Termin für die ABORAD-Übergabe und Einweisung vereinbart. Im Rahmen der Übergabe muss sich der KUNDE durch ein geeignetes Ausweisdokument legitimieren. Das Abo beginnt mit der Übergabe zu laufen. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden die Kosten in Rechnung gestellt (siehe Preis- und Kostenverzeichnis unter www.green-moves.de).
  7. 3.3.3 Das ABORAD und das dazugehörige Zubehör (z. B. Akku, Display, Ladegerät, Kettenschloss, Schlüssel, Helm, Gebrauchsanleitung) bleiben im Eigentum von GREEN MOVES.
  8. 3.3.4 Über die Übergabe ist ein Übergabeprotokoll anzufertigen, in das alle Gebrauchs- spuren, Schäden und Fehlfunktionen aufgenommen und dokumentiert werden müssen. Soll- te das ABORAD bei Lieferung Schäden aufweisen, ist GREEN MOVES unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen ab Lieferung, hierüber unter Beifügung von Fotos zu informieren. Erfolgt die Meldung eines Schadens nicht rechtzeitig, wird bei der Rückgabe des Mietgegenstands davon ausgegangen, dass das ABORAD im Zeitpunkt der Übergabe durch GREEN MOVES keine Schäden aufgewiesen hat.
    3.3.5 Diese Vermutungsregel gilt nicht, wenn der KUNDE nachweist, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrzeugs vorhanden war. Alles Zubehör, das auf dem Lieferschein angegeben wird, muss vom KUNDEN am Ende des Abos an GREEN MOVES zurückgegeben werden.

  9. 3.4 Nutzungsberechtigung
    3.4.1 Voraussetzung für den Abschluss des Abo-Vertrages für ein ABORAD ist die Vollendung des 18. Lebensjahrs. Zur Identifizierung des KUNDEN muss dieser ein Online-Validierungsverfahren durchlaufen und – falls erforderlich – seine Fahrerlaubnis verifizieren lassen.
    3.4.2 Das ABORAD samt Zubehör steht mit Ausnahme der in Ziffer 3.4.3 genannten Fälle allein dem KUNDEN zur Verfügung; jegliche Überlassung, Verkauf, Verpfändung, Untervermietung, Verleih sowie jede Belastung des ABORADs und des Zubehörs mit Rechten Dritter ist untersagt. Des Weiteren ist dem KUNDEN die Nutzung nicht zu gewerblichen Zwecken, insbesondere Kurierfahrten erlaubt.
    3.4.3 Nur mit Zustimmung von GREEN MOVES darf der KUNDE das ABORAD Dritten überlassen, insbesondere zur Poolnutzung durch mehrere Arbeitnehmer. Diese Dritten sind als „BERECHTIGTE NUTZER“ im Übergabeprotokoll und – bei nachträglicher Aufnahme – per E-Mail zu benennen. Die Nutzung des ABORADs durch BERECHTIGTE NUTZER gestattet der KUNDE in eigener Verantwortung. Für die BERECHTIGTEN NUTZER gelten die gleichen Nutzungsvorgaben wie für den KUNDEN selbst. Der KUNDE hat in diesem Fall sicherzustellen, dass der BERECHTIGTE NUTZER sich mit der Funktionsweise des ABORADs vertraut macht, die Regelungen dieser AGB beachtet und selbst die Nutzungsvoraussetzungen erfüllt. Der KUNDE hat das Handeln von Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten.

  10. 3.5 Gültige Fahrerlaubnis und Identität
    3.5.1 Der KUNDE benötigt die für das jeweilige Fahrzeug erforderliche gültige Fahrerlaubnis. Als „gültige Fahrerlaubnis“ werden Führerscheine, die nach deutschem Recht in Deutschland gültig sind, akzeptiert. GREEN MOVES ist berechtigt, eine Kopie der Fahrerlaubnis abzuspeichern. Der KUNDE hat die gültige Fahrerlaubnis während der Fahrt bei sich zu tragen und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen zu erfüllen.
    3.5.2 KUNDEN, die natürliche Personen sind, müssen ihre Identität und Fahrerlaubnis von einem autorisierten Online-Validierungsdienst und durch einen GREEN-MOVES-Mitarbeiter überprüfen lassen. Ist der KUNDE eine juristische Person, wird die Fahrerlaubnis des Hauptfahrers validiert.
    3.5.3 Die Validierung der Fahrerlaubnis ist für sechs Monate gültig, danach ist der Validierungsprozess erneut zu durchlaufen. Unabhängig davon behält sich GREEN MOVES das Recht vor, den Nachweis der Fahrerlaubnis jederzeit anzufordern. Bei Entzug, Verlust, Sicherstellung bzw. Beschlagnahme der Fahrerlaubnis hat der KUNDE GREEN MOVES unverzüglich zu informieren. Die Fahrberechtigung für das ABORAD erlischt unmittelbar für die Dauer des Fahrverbotes.


4. Nutzungsvorschriften und Rückgabe
Die Nutzung des ABORADs erfolgt auf eigene Gefahr und liegt in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN.


  1. 4.1 Verkehrstüchtigkeit
    4.1.1 GREEN MOVES übergibt das ABORAD in gewartetem, verkehrstüchtigem Zustand. Während der Laufzeit des Abos nimmt der KUNDE die folgenden Aufgaben wahr: Aufladen des Akkus, Überprüfen des Reifendrucks, Einhaltung der Wartungsintervalle (siehe Ziffer 4.5), aufleuchtende Warnleuchten bzw. Anzeigen am Bordcomputer befolgen.
  2. 4.1.2 Ungeachtet der initialen Überprüfung durch GREEN MOVES ist der KUNDE verpflichtet, vor jedem Fahrtbeginn die wichtigsten Komponenten, wie Bremssystem, Lenker, Rahmen, Sattel sowie den Reifenluftdruck auf Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Bei Eintritt der Dämmerung oder bei Nachtfahrten muss zudem ein Lichttest durchgeführt werden. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, ist die weitere Nutzung des ABORAD sofort zu unterlassen. Gemäß Ziffer 4.4 hat eine Mitteilung an GREEN MOVES zu erfolgen.

  3. 4.2 Pflege und Sicherung
    4.2.1 Während der Mietzeit hat der KUNDE darauf zu achten, dass das ABORAD pfleglich und schonend behandelt wird, insbesondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl, Geschwindigkeit und des Gesamtgewichtes sind zu beachten. Das ABORAD ist regelmäßig zu reinigen. Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett hat der KUNDE unverzüglich anzuhalten und zu überprüfen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann.
    4.2.2 Der KUNDE hat das ABORAD vor Beschädigung, Veränderung und Zerstörung zu schützen. Eingriffe am ABORAD sind nicht erlaubt, insbesondere darf das ABORAD und das Zubehör nicht umgebaut, umgestaltet oder umgerüstet oder Schlüssel nachgemacht werden.
    4.2.3 Das ABORAD muss gegen Diebstahl, Verlust und unberechtigten Gebrauch durch Dritte gesichert werden. Das ABORAD ist während des Abstellens auszuschalten und mit den zur Verfügung gestellten Schlössern und Sicherungsmechanismen gem. Ziffer 4.2.2 abzuschließen und somit gegen jede Art von Verlust zu sichern. Die Schlüssel sind sicher aufzubewahren. Es ist darauf zu achten, dass alle nicht fest verbauten Teile (z.B. Akku und Bordcomputer) mitgenommen werden. Diese dürfen während des Abstellens nicht am ABORAD verbleiben. Es ist darauf zu achten, dass der Akku nicht tiefenentladen wird.

  4. 4.3 Nutzungsvorschriften
    4.3.1 Der KUNDE ist verpflichtet, überall und zu jeder Zeit die gesetzlichen Bestimmungen zur Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), zu beachten.
  5. 4.3.2 Für die Nutzung des ABORAD stehen dem KUNDEN Apps zum Download zur Verfügung, wie zum Beispiel die „Flow App Bosch E-Bike Systems“ von Bosch. Der KUNDE ist verpflichtet, bei Rückgabe in der App die Verknüpfung mit dem jeweiligen ABORAD zu löschen.
  6. 4.3.3 Darüber hinaus gelten die von GREEN MOVES mitgeteilten weiteren Vorgaben, die für das jeweilige ABORAD im Nutzungsleitfaden zusammengefasst sind.
    4.3.4 Bei Zuwiderhandlung gegen die Regelungen der Ziffern 4.2 und 4.3 kann GREEN MOVES pauschalierte Kosten in Rechnung stellen, deren Höhe dem Preis- und Kostenverzeichnis auf der Website www.green-moves.de zu entnehmen ist. Darüber hinaus stellt GREEN MOVES dem KUNDEN die gegebenenfalls anfallenden behördlichen Gebühren (z.B. Bußgelder gem. StVO) in Rechnung.

4.4 Mitteilungspflicht
4.4.1 Liegt zu Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, oder wird er während der Nutzung erkennbar, hat der KUNDE die Nutzung des ABORADs sofort einzustellen. GREEN MOVES muss dieser Mangel unverzüglich mitgeteilt werden. Auch kleinere Mängel wie Reifen-, Felgen- oder Speichenschäden, Schäden an der Lenkung, am Spiegel, am Licht und der Transportkiste, oder Gangschaltungs- defekte unterliegen der Mitteilungspflicht.
4.4.2 Bei Unfällen, an denen außer dem KUNDEN fremdes Eigentum oder andere Personen beteiligt sind, ist der KUNDE verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch GREEN MOVES zu verständigen. Gleiches gilt, wenn ein ABORAD während der Anmietung gestohlen oder mutwillig beschädigt (Vandalismus) wird oder beim Verlust von Zubehör. Widrigenfalls haftet der KUNDE für den GREEN MOVES aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schaden.


4.5. Wartung, Tausch, Reparaturen und Ersatz
4.5.1 Das ABORAD muss regelmäßig gewartet werden. GREEN MOVES teilt dem KUNDEN das für sein ABORAD geltende Wartungsintervall bei der Übergabe mit. Der KUNDE ist verpflichtet, auf die Einhaltung des Wartungsintervalls zu achten und GREEN MOVES zu informieren, wenn der entsprechende Kilometerstand erreicht ist. GREEN MOVES ist berechtigt, das ABORAD jederzeit nach vorheriger Ankündigung in Augenschein zu nehmen, es ganz oder teilweise auszutauschen sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten daran vorzunehmen.
4.5.2 GREEN MOVES übernimmt die Organisation sowie die Kosten für die Wartung gem. Wartungsintervall sowie notwendige Reparaturkosten. Sofern diese während der Mietzeit notwendig werden, hat der KUNDE GREEN MOVES das Reparatur-/Wartungsbedürfnis mitzuteilen, sodass GREEN MOVES erfassen kann, welche Maßnahmen erforderlich sind und das weitere Vorgehen planen und beauftragen kann.
4.5.3 Ein durch „Selbstabholung“ übergebenes ABORAD ist zum Zwecke der Wartung oder Reparatur grundsätzlich am vereinbarten Übergabeort (Ziffer 3.3.1) abzugeben und nach erfolgter Wartung und Anzeige der Abholbereitschaft innerhalb von drei Werkstagen dort abzuholen.
4.5.4 Eine Reparatur/Wartung durch den KUNDEN selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten darf nur erfolgen, sofern GREEN MOVES hierzu ausdrücklich zugestimmt hat.
4.5.5 Im Falle von notwendigen Wartungen/Reparaturen/Instandsetzungen während der Mietzeit hat der KUNDE keinen Anspruch auf ein Ersatz-ABORAD, sofern die Notwendigkeit der Reparatur oder Instandsetzungsmaßnahme nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch GREEN MOVES herbeigeführt wurde. Etwaige Minderungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4.5.6 Im Falle eines Tauschs erhält der KUNDE ein gleichwertiges Fahrzeug, die Auswahl des jeweiligen Fahrzeugs trifft GREEN MOVES.
4.5.7 Ist eine Reparatur bzw. ein Tausch nicht innerhalb von 30 Tagen möglich, so entfällt die Mietzahlung für den Zeitraum vom Eingang der Mangelanzeige bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der KUNDE wieder ein einsatzbereites ABORAD zur Verfügung hat. Dies gilt nicht, wenn der KUNDE die Verzögerung zu vertreten hat.
4.5.8 Hat der KUNDE den Schaden am ABORAD oder den Verlust zu vertreten, hat er keinen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz. Der Kunde hat einen Schaden auch dann zu vertreten, wenn dieser nach Ablauf des Wartungsintervalls eintritt. Die Haftung richtet sich nach Ziffer 7.

4.6 Rückgabe
4.6.1 Der KUNDE hat das ABORAD spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Übergabeort und zum vereinbarten Zeitpunkt im gepflegten Zustand (Ziffer 4.2.1) zurückzugeben. Das Fortsetzen des Gebrauchs verlängert das Mietverhältnis nicht. Der § 545 BGB findet keine Anwendung.
4.6.2 Der KUNDE hat das ABORAD mit dem gesamten an ihn übergebenen Zubehör wie Akkus, Schlössern und Schlüsseln zurückzugeben. Über die Rückgabe wird ein Übergabeprotokoll gefertigt.
4.6.3 Wird das ABORAD nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der KUNDE für jeden angefangenen Tag den regulären Preis zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehen- den Schaden zu ersetzen. Die aktuellen Preise sind auf www.green-moves.de zu finden.


  1. 5. Vertragslaufzeit, Kündigung und Abrechnung

    5.1 (Erst-) Vertragslaufzeit
    Die Vertragslaufzeit sowie alle anderen wichtigen Vertragsdetails sind in der Bestellbestätigung aufgeführt. Die Erstvertragslaufzeit beträgt mindestens drei und maximal 24 Monate. Der Mietbeginn erfolgt mit der Übergabe. Während der Erstlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Im Anschluss verlängert sich das Abo automatisch um einen Monat, wenn es nicht vier Wochen vor Ablauf eines Monats gekündigt wird.

    5.2 Außerordentliche Kündigung
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung liegt auch vor, wenn der KUNDE außerhalb des Angebotsgebiets des AGORADs zieht. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und ist zu richten an Green Moves GmbH & Co. KG, Parsevalstraße 11, 40468 Düsseldorf oder info@green-moves.de. Erfolgt die außerordentliche Kündigung durch GREEN MOVES aus Gründen, die der KUNDE zu vertreten hat, ist GREEN MOVES berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz für Kosten der Vertragsverwaltung von bis zu 250,- EUR in Rechnung zu stellen. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch bleibt unberührt.

    5.3 Abrechnung
    Die Abrechnung erfolgt monatlich. In Ausnahmefällen ist GREEN MOVES berechtigt, einzel- ne Positionen erst mit der Abrechnung des darauffolgenden Monats in Rechnung zu stellen. Beginnt oder endet ein Abo innerhalb eines Monats, kann die Miete für einen solchen Monat anteilig berechnet und auch abgebucht werden.

    5.4 Zahlung
    Der KUNDE ist verpflichtet, GREEN MOVES mit Vertragsabschluss ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen oder die Abbuchung von einer Kreditkarte zu ermöglichen. Hierbei erklärt sich der KUNDE damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung (Vorabinformation) auf zwei Tage vor Belastung verkürzt wird. Wird der fällige Betrag nicht bezahlt, behalten wir uns vor, eine Inkassostelle mit der Einziehung zu beauftragen.


    6. Kundendaten, Datenschutz und datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

    6.1 Kundendaten
    Der KUNDE ist verpflichtet, GREEN MOVES unverzüglich über Änderungen seiner Kontakt- daten, insbesondere seiner Lieferadresse oder E-Mailadresse, sowie Änderungen seiner Bankverbindung zu informieren. Gleiches gilt für den Fall, dass sich Änderungen hinsichtlich der BERECHTIGTEN NUTZER ergeben.

  3. 6.2 Datenschutz
    GREEN MOVES wird die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten erheben, übermitteln oder zugänglich gemachte Daten unter Beachtung der gesetzlichen und daten- schutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandeln. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen auf www.green- moves.de/datenschutz.html.

    6.3 GPS-Tracker
    Zur Prävention gegen Diebstahl ist das ABORAD mit einem GPS-Tracker ausgestattet, der die Position des ABORADs bestimmbar macht. Zudem erhebt, speichert oder nutzt GREEN MOVES die Kilometerleistung anhand der GPS-Daten zur Identifizierung von Instandhaltungs- und Wartungsbedürfnissen des ABORADs. Die Erhebung, Speicherung oder Nutzung dieser Daten erfolgt anonymisiert. Sobald Instandhaltungs- und/oder Wartungsbedürfnisse des ABORADs identifiziert werden, in der Regel nach 1.000 km Fahrleistung, kann eine Kontaktaufnahme mit dem KUNDEN zum Zwecke der technischen Überprüfung des ABORADs erfolgen. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO und dient ausschließlich dem Zweck der Werterhaltung des ABORADs. GREEN MOVES verwendet die GPS-Koordinaten nicht, um allgemeine Bewegungsdaten zu überwachen oder nachzuverfolgen. Eine Demontage oder Manipulation des GPS-Trackers stellt einen Verstoß gegen die Nutzungsvorschriften unter Ziffer 4.2.2 dar.


  4. 7. Haftung und Versicherungsschutz

    7.1 Haftung gegenüber Dritten

    Die Nutzung des ABORADs erfolgt auf eigenes Risiko des KUNDEN. Der KUNDE haftet für jeglichen Schaden, der der GREEN MOVES aus seiner Zuwiderhandlung gegen Regelungen aus diesen AGB entsteht. Vom KUNDEN verursachte Schäden trägt der KUNDE selbst. Haftpflichtschäden hat der KUNDE eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers der GREEN MOVES gegenüber dem KUNDEN bleiben hiervon unberührt.

  5. 7.2 Haftung gegenüber GREEN MOVES
    Verursacht der KUNDE fahrlässig einen Schaden am ABORAD oder wird das ABORAD aufgrund von Fahrlässigkeit des KUNDEN gestohlen, haftet er für den dadurch entstandenen Schaden am ABORAD oder, sofern für die Wiederbeschaffungs- und ggf. Montagekosten im Preis- und Kostenverzeichnis ein Höchstbetrag genannt ist, bis zu diesem Höchstbetrag. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der KUNDE den Schaden oder den Diebstahl vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.

    7.3 Haftung für BERECHTIGTE NUTZER
    Der KUNDE haftet in gleichem Maße für die durch seine BERECHTIGTEN NUTZER verursachten Schäden.

    7.4 Mitteilung von vorliegenden Schadensmeldungen
    GREEN MOVES wird den KUNDEN unverzüglich von einer vorliegenden Schadensmeldung informieren. GREEN MOVES wird dem KUNDEN Gelegenheit geben, sich zu diesem Sach- verhalt zu äußern.

    7.5 Haftung von GREEN MOVES
  6. Außer in Fällen der Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von GREEN MOVES auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GREEN MOVES und nur auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Insbesondere haftet GREEN MOVES weder für Schäden, die der KUNDE mit dem von ihm genutzten ABORAD oder an mit diesem transportierten Gegenständen verursacht, noch für Schäden, die dem KUNDEN durch jede Form der Nichtverfügbarkeit des ABORADs entstehen. Eine Haftung der GREEN MOVES gegenüber dem KUNDEN entfällt im Falle unbefugter oder unerlaubter Benutzung der ABORADs.

    7.6 Haftungsfreistellung
    Der KUNDE stellt GREEN MOVES von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch die Verletzung gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung des ABORADs entstanden sind (z. B. Verkehrsverstöße, Bußgelder).

    7.7 Versicherung und Selbstbeteiligung
    7.7.1 Die ABORÄDER sind von der GREEN MOVES gegen (Teil-)Diebstahl und Vandalismus versichert. Haftungsrahmen und Selbstbeteiligung sind im Preis- und Kostenverzeichnis geregelt.
    7.7.2 Die Roller sind von der GREEN MOVES haftpflichtversichert. Die Haftpflichtversicherung ist, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, deckungsgleich mit den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV heraus- gegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 03.2021 (nachfolgend „AKB“ genannt). Verletzt der FAHRER eine Verpflichtung der AKB und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt der Versicherungsschutz.


    8. Außergerichtliche Streitbeilegung

    8.1
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren verpflichtet. Unsere E-Mail-Adresse ist in unserem Impressum zu finden. Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show zu finden.

    8.2 GREEN MOVES ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).


  7. 9. Schlussbestimmungen

    9.1 Diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  8. 9.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  9. 9.3 Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.